Dumm gelaufen: Makler macht falsche Angaben zur Wohnfläche, Mieter muss blechen

Von Marion Selzer
12. November 2012

Ein Mieter, der seine Wohnung über einen Makler gefunden hatte, klagte vor dem Amtsgericht Frankfurt, weil die Angaben des Maklers über die Größe der Wohnfläche nicht mit der tatsächlichen Quadratmeteranzahl übereinstimmt. Nach Angaben des Maklers sollte die Wohnung 74 Quadratmeter haben und im Monat 920 Euro kosten. Wie der Mieter nach Einzug jedoch feststellte, umfasste die tatsächliche Wohnfläche lediglich 62 Quadratmeter.

Daraufhin kürzte er die Mietzahlungen anteilig. Die Richter hielten diese Kürzung jedoch für unrechtmäßig, weil im Mietvertrag keine Angaben über die Wohnfläche gemacht wurden, sondern lediglich die Miete vereinbart wurde. Mieter sind demnach verpflichtet, sich nicht auf die Aussagen von Maklern zu verlassen und sollten bei Zweifeln lieber selbst nachmessen.