E-Zigarette fällt nicht unter das Arzneimittelgesetz

Von Dörte Rösler
20. Juni 2013

Was ist die elektronische Zigarette - Arzneimittel oder Tabakprodukt? Mit dieser Frage mussten sich bereits mehrere Gerichte befassen. Aktuell urteilte das Münchner Verwaltungsgericht: E-Zigaretten enthalten keine Inhaltsstoffe, die unter das Arzneimittelgesetz fallen. Es handelt sich also nicht um Medizinprodukte.

Ein Händler, dessen Lieferung am Flughafen beschlagnahmt worden war, bekommt seine Ware nun zurück. Es bleibt jedoch weiterhin ungeklärt, um welche Art von Produkt es sich bei den beliebten E-Zigaretten handelt. Eine Einstufung als Tabakwaren ist bisher nicht erfolgt.