ebay - Das Finanzamt schaut genau hin
3...2...1... meins! Der Werbespruch des Online-Auktionshauses ebay ist vielen Menschen geläufig, doch wie viele wissen, dass das Finanzamt ein Auge auf private Verkäufer bei ebay hat?
Die Finanzbeamten sind auf der Suche nach Privatpersonen, die so viel Ware verkaufen, dass sie als gewerbliche Händler gelten. Die Grenze für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht liegt bei 17.500 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Privatverkäufer, die des Öfteren Artikel über das Internet verkaufen oder auf Auktionsbörsen online unter den Hammer bringen, sollten daher immer die Einnahmegrenze von jährlich 17.500 Euro beachten. Sonst droht eine saftige Steuernachzahlung.
Die Beamten gehen jedoch nicht nach dem Zufallsprinzip vor. Mitarbeiter der Finanzbehörden durchkämmen systematisch das Internet mit Programmen wie Xspider und überprüfen Verkäufer und deren Aktivitäten.