Eheverträge verhindern nicht in jedem Fall einen Scheidungskrieg

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Juli 2010

Wer sich vor der Ehe schon Gedanken über eine mögliche Trennung macht und auf Nummer sicher gehen will, damit die Scheidung nicht vor Gericht endet, der schließt meist einen Ehevertrag mit dem Partner ab, in dem jegliche Regelungen zu Unterhalszahlungen, Haushaltsauflösung, Sorgerecht etc. im Vorhinein getroffen werden, damit sich die einstigen Ehepartner nicht deswegen auch noch bekriegen müssen.

Jedoch nicht immer können die Bestimmungen im Ehevertrag so eingehalten werden, wie man sie zusammen festgelegt hat. Wenn die Frau im Ehevertrag beispielsweise auf jegliche Unterhaltszahlungen seitens des Mannes verzichtet, aber einen schlechter bezahlten Beruf hat und vielleicht auch noch schwanger ist, sodass sie Gefahr läuft in die Sozialhilfe abzurutschen, dann kann nachträglich doch noch die Versorgung durch den Mann vorgeschrieben werden. Auch bei gegenseitigem Verzicht auf Unterhaltszahlungen im Ehevertrag, ist derjenige verpflichtet den ehemaligen Ehepartner finanziell mitzuversorgen, der besser verdient, damit der Andere nicht von Sozialhilfe leben muss.