Eigenheimzulage ist Einkommen vom Lebensunterhalt
Bezieher einer Eigenheimzulage müssen diese bei einem Antrag, von der Zuzahlung zu Medikamenten frei gestellt zu werden, angeben, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber.
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zählt die Eigenheimzulage zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt. Daher ist ein Zwölftel pro Monat auf das Einkommen anzurechnen.