Ein teurer Besuch im Bordell

Freier lieh einer Prostituierten immer wieder Geld, da diese behauptete Geldstrafe zahlen zu müssen

Von Jana Treber
7. Februar 2011

Mit einem Streit zwischen einem Freier und einer Prostituierten musste sich kürzlich Strafrichterin Birgit Vielhaber-Karthaus beschäftigen. Der Freier behauptete, er habe der 20-jährigen den Betrag von 2.600 Euro nur geliehen. Sie hingegen sagte aus, das Geld habe sie für sexuelle Dienstleistungen erhalten.

Der konkrete Fall

Die Frau arbeitet in einem Bordell an der Hafenstraße in Hamm. Dort lernte sie der 24-jährige Azubi kennen. Er verliebte sich in sie und wollte sich mit ihr auch außerhalb des Bordells treffen. Da sie ins Gefängnis müsse, können sie sich eine Zeit lang nicht sehen, sagte die Bordelldame zu ihm - so seine Angaben - es sei denn, sie könne eine Geldstrafe bezahlen.

Daraufhin habe er ihr immer wieder Geld gegeben. Die Frau bestritt das und blieb bei ihrer Aussage, dass sie das Geld für sexuelle Dienstleistungen erhalten habe. Da die Vorgänge nicht eindeutig geklärt werden konnten, stellte das Jugendgericht das Strafverfahren ein. Wenn der Freier sein Geld wiedersehen möchte, muss er nun wohl den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Das Bordell an der Hafenstraße meidet der Azubi jetzt.