Eine Gesundheitsgefahr durch Schimmel in der Wohnung muss bewiesen werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. Juni 2011

Will ein Mieter wegen Schimmelbefall in seiner Wohnung die Miete kürzen, so muss er nachweisen, dass die "Gebrauchstauglichkeit" der Räume dadurch beeinträchtigt wird.

Wenn also der Schimmel in der Wohnung die Gesundheit gefährdet, so muss der Mieter ein ärztliches Attest beibringen, wie ein Urteil des Kammergerichts in Berlin zeigte. Bei dem vorliegenden Fall hatte ein Gastwirt, der neben der Wirtschaft auch eine Pension betrieb, wiederholt seinem Vermieter die Miete nicht bezahlt, weil der Keller und auch die Küche verstärkt mit Schimmel befallen war und auch sei dieser Schimmelbefall die Ursache für seine Krebserkrankung gewesen.

Daraufhin ging der Vermieter wegen der ausstehenden Mietzahlung vor Gericht und bekam Recht, weil der Mieter die Mängel und die damit verbundene Beeinträchtigung der "Gebrauchstauglichkeit" nachweisen muss.