Eine Kur dient der Gesundheit und ist kein Urlaub

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Oktober 2013

Je nach dem individuellen Gesundheitszustand des einzelnen Patienten wird auch eine Kur verordnet. Dies kann einmal als Vorsorge, aber meistens als Nachsorge (Rehabilitation) beispielsweise nach einer Operation von den Ärzten verordnet werden. So ist auf jeden Fall eine Kur nicht wie ein Urlaub zu betrachten, wo man tun und lassen kann, was man will. Denn bei einer Kur steht immer der Therapieerfolg im Vordergrund.

Wann und wozu Kuren verordnet werden

Früher wurden Kuren oftmals aus Gründen der "Erhaltung der Arbeitskraft" von den Sozialversicherungsträgern genehmigt, heutzutage dienen die Kuren meistens nur noch der Wiederherstellung der Arbeitskraft der Versicherten. Aber auch als Prävention werden Kuren noch verordnet, wenn dadurch drohende Erkrankungen abgewehrt werden können. Doch man hat auch noch die Möglichkeit geschaffen, dass ein Versicherter in einen anerkannten Kurort fährt und dort entsprechende Anwendungen erhält, aber dafür einen Teil seines Jahresurlaubs "opfert".

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass bei gesundheitlichen Beschwerden alle drei Jahre auch eine Kur genehmigt wird, die vom Arzt begründet werden muss. Oftmals handelt es sich dabei auch um sogenannte ambulante Kuren. Den Kurort kann man auch innerhalb der Europäischen Union wählen, wobei man hier einige Dinge beachten muss.

Doch vor allem darf man nicht vergessen, dass eine Kur mit Wellness nicht zu verwechseln ist. Viele Kurorte sind natürlich auf ihre Gäste angewiesen und auch viele Arbeitsplätze, nicht nur in den Kurkliniken, sind davon betroffen. Da wir Menschen mittlerweile auch immer älter werden und auch das Rentenalter höher gesetzt wurde, müssen dementsprechend die Versicherten bei gesundheitlichen Beschwerden auch eine dementsprechende Therapie erhalten können.