Eine Sehnenscheidenentzündung gilt nun als Berufskrankheit

Von Karin Sebelin
14. April 2011

Durch ständige Computerarbeit kann es zu einer Sehnenscheidenentzündung kommen. Diese Krankheit wurde nun vom Verwaltungsgericht Aachen als Berufskrankheit anerkannt.

Der Auslöser für das Urteil war der Fall einer Finanzbeamtin, die selbst unter einen Sehnenscheidenentzündung litt und die Krankheit als Berufskrankheit einklagen wollte. Sie machte dabei geltend, dass ihre intensive Arbeit am Computer der Auslöser für diese Krankheit sei.

Das Gericht holte hierfür ein medizinisches Gutachten ein, welches der Frau die Verbindung zwischen PC und Sehnenscheidenentzündung bestätigte. Das Land Nordrhein-Westfalen war in dem Fall angeklagt und vertrat die Ansicht, dass Menschen, die am PC arbeiten, keinem speziellen Risiko für diese Krankheit ausgesetzt seien. Nun kann das Land NRW in Berufung gehen.