Einreise in andere Länder: Starke Schmerzmittel vor dem Urlaub bescheinigen lassen
Manche Medikamente wie beispielsweise sehr starke Schmerzmittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Personen, die solche Arzneien mit sich führen, können etwa an Flughäfen oder beim Passieren einer Grenze böse Überraschungen erleben.
Die in Bonn ansässige Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt in solchen Fällen, sich vor dem Urlaub eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes ausstellen zu lassen. Für Reisen in Länder, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, reicht eine Bestätigung des Arztes, die ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde unterzeichnet wurde. Für einen Urlaub auf einem anderen Kontinent sollte man sich eine mehrsprachige Bescheinigung besorgen, die die Auflagen des "International Narcotics Control Board" (INCB) erfüllt. Dort müssen beispielsweise auch die Dosiermenge und die Gründe der Einnahme verzeichnet sein.