Elektro-Zigaretten auf dem Vormarsch
Auch wenn die Gesundheitsministerin aus Nordrhein-Westfalen Steffens die Lage anders beurteilt, nach dem Entscheid des OVG Münster darf das Gesundheitsministerium keine Warnungen für den Konsum von E-Zigaretten aussprechen unter der Behauptung hier handele es sich um Medizinprodukte.
Nach Ansicht der Richter handelt es sich hierbei nicht um medizinische Produkte. Hier handelt es sich allein um Produkte, die das Abgewöhnen vom Rauchen erleichtern sollten. Allerdings darf das Gesundheitsministerium vor den Zigaretten warnen, wenn es sich dabei nicht darauf beruft, dass es sich ein Arzneimittel handele.