Eltern haften nicht für ihre Kinder bei illegalen Downloads von Musik

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. November 2012

Wenn die Eltern ihre minderjährigen Kinder bei der Benutzung des Internets über den illegalen Umgang beim Downloaden von Musikdateien aufgeklärt haben, so können sie anschließend, trotz eines solchen Vergehens ihrer Kinder nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wie jetzt der der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.

Doch was war eigentlich geschehen? So hatte ein 13-jähriger Jugendlicher aus dem Internet sich Musikdateien illegal heruntergeladen und diese über das Netz verbreitet, so dass andere User diese kopiert haben.

Daraufhin wurden die Eltern des Jungen vom Oberlandesgericht in Köln (OLG) zu einer Zahlung von 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt, was zum Einspruch beim BGH führte.

Aber bei dem Fall konnten die Richter ein grundsätzliches Fehlverhalten der Eltern nicht erkennen, weil diese auch im Vorfeld auch gewisse Sicherheitsvorkommnisse getroffen hatten, was den Richtern als Beweis ausreichte.