Eltern müssen vor einer Operation rechtzeitig über Risiken aufgeklärt werden

Von Viola Reinhardt
2. November 2009

Am Oberlandesgericht OLG Frankfurt wurde ein Urteil gefällt, das Ärzte dazu verpflichtet Eltern rechtzeitig über die Risiken einer Operation bei ihrem Kind aufzuklären. Verhandelt wurde der Fall eines 6-jährigen Jungen, der nach einer Herzoperation aufgrund aufgetretener Komplikationen nun lebenslange Behinderungen behalten wird.

Die Eltern selbst waren durch den behandelnden Arzt erst am Abend vor der Operation über die möglichen Risiken aufgeklärt worden. Verpflichtend ist eine frühzeitige Aufklärungspflicht durch einen Arzt dann, wenn es sich um einen gravierenden Eingriff handelt, der jedoch auch noch etwas Zeit zur Durchführung hat.

Der Kläger selbst machte hierbei geltend, dass diese kurzfristige Aufklärung rechtlich unwirksam sei. Dieser Aussage schloss sich dann auch das Gericht an und gab der Unterhalts- und Schmerzensgeldklage statt. (Az.: 8 U 103/08). Noch ist das Urteil des OLG nicht rechtskräftig, da aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Thematik der Entscheid dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Vorlage gebracht wurde (BGH-Az.: VI ZR77/09).