Ende des Streites um befruchtete Eizellen
Nach dem Tod ihres Ehemannes hatte eine junge Frau aus Mecklenburg-Vorpommern darauf geklagt, tiefgefrorene Eizellen wieder zu bekommen. Sie waren mit dem Sperma ihres Mannes befruchtet und tiefgefroren worden.
2010 gab es nach erbittertem Rechtsstreit eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Rostock. Die Eizellen der Frau müssten herausgegeben werden. Das tragische Ende der Geschichte ist nun vonstatten gegangen.
Wie die Witwe erklärte, sei keine der neun Eizellen verwendbar, da sie alle abgestorben wären.