Entscheidung des OLG - Vorgeburtlicher Hirnschaden ist für einen Arzt nicht immer erkennbar
Ein vorgeburtlicher Hirnschaden ist offensichtlich sehr schwer zu diagnostizieren. Betroffene Eltern hatten eine Kinderärztin verklagt und nicht nur eine monatliche Rentenzahlung, sondern auch 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Die Kläger scheiterten jedoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Das Gericht zog einen medizinischen Sachverständigen hinzu. Danach war es der Ärztin nicht möglich die halbseitige Lähmung des Kindes bei den Vorsorgeuntersuchungen zu diagnostizieren.
Da das zentrale Nervensystem sich erst allmählich über Monate ausbildet, konnte die Ärztin die Fehlfunktion der Nervenbahnen nicht erkennen. Auch die Schädigung des noch unreifen Gehirns muss nicht erkennbar in Erscheinung treten. Das Gericht wies die Klage ab.