Ermittlungen gegen Flugmediziner wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung

Von Katja Grüner
19. April 2013

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft in Gießen gegen einen Flugmediziner, der dem Piloten des Unglücksflugzeuges im hessischen Gießen trotz einer Diabeteskrankheit Flugtauglichkeit bescheinigte.

Acht Menschen kamen bei dem Zusammenstoß zweier einmotoriger Flugzeuge am 08.12.2012 ums Leben, darunter vier Kinder. Im Cockpit des einen Piloten wurden Diabetesmedikamente und ein Ausweis gefunden, in dem auf die Verwendung von Insulin hingewiesen wird.

In den "Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Flugpersonals" steht jedoch geschrieben, dass Diabetiker nur den Flugschein erwerben dürfen, wenn sie nicht insulinpflichtig sind. Wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung wird aus diesem Grunde nun gegen den Arzt ermittelt, der dem Piloten Flugtauglichkeit attestiert hatte. Dieser äußerste sich selber nicht zu der Sache.