Erneuerung des Transplantationsgesetzes? Ethikrat will über das Thema Hirntod entscheiden

Von Cornelia Scherpe
27. März 2012

Bisher gibt es eine ganz klare Regelung beim Transplantationsgesetz: es dürfen nur dann lebenswichtige Organe zur Spende entnommen werden, wenn der Spender eindeutig tot ist. Bisher bedeutet das: sobald der Hirntod festgestellt wurde, ist ein Mensch tot.

Aktuell debattiert man aber wieder über einzelne Punkte des Gesetzes und der Ethikrat möchte dabei auch ganz offiziell über das Thema Hirntod sprechen. Einige Mediziner sind nämlich der Meinung, dass der Hirntod allein kein ausreichender Grund ist, damit eine Transplantation begonnen werden kann. Für sie lebt auch ein Mensch mit Hirntod noch, solange die Organe untereinander harmonisch funktionieren. Das Gehirn ist nur ein Organ unter vielen, heißt es von ihrer Seite und ist nicht etwa die Zentrale, die das Leben entscheidend ausmacht. Sie gehen so weit zu sagen, dass der Kreislauf die wichtigste Instanz ist und solange dieser aufrecht gehalten wird, muss man von Leben sprechen. Daher ist für sie die Entnahme der Organe bei Hirntod auch noch keine postmortale Spende.

Über diesen sehr kontroversen Punkt muss jetzt gesprochen werden. Man muss dabei genau klären, welche Eigenschaften auf einen toten Menschen zutreffen. Nach der aktuellen Definition hat der Hirntote nämlich auch noch Eigenschaften von Lebenden.