Erschwerter Krankenkassenwechsel
Die Gesundheitsreform 2007 hat sogenannte Basistarife bei privaten Krankenversicherungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um einen von der privaten Krankenversicherung angebotenen Tarif, der den Höchstsatz einer gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten darf.
Wer als Privatversicherter im Jahre 2009 in einen solchen Basistarif einer privaten Krankenkasse wechselt, hat nach zwei Jahren keine Möglichkeit mehr, in einen anderen Tarif zu wechseln. Somit würde das noch gültige Wechselrecht für ein halbes Jahr außer Kraft gesetzt sein. Diese Regelung wurde in Absprache mit dem Finanzamt und der Aufsichtsbehörde Bafin getroffen, so das Gesundheitsministerium.