Essen aus dem Müll geklaut - Verfahren wurde eingestellt

Von Ingrid Neufeld
27. Juni 2013

Ein Supermarktleiter beobachtete zwei junge Menschen dabei wie sie aus dem Müllcontainer des Supermarktes Lebensmittel holten. Deshalb zeigte er die beiden jungen Leute im Alter von 21 und 28 Jahren an.

In erster Instanz kam es zu einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls. Die Angeklagten sollten eine Geldbuße von 70 und 30 Tagessätzen von je zehn Euro bezahlen.

Inzwischen wurde seitens des Supermarktes das Delikt des Hausfriedenbruchs fallen gelassen. Daraufhin wurde im Berufungsverfahren festgestellt, dass der Diebstahl eine zu geringe Schuld für eine Verurteilung darstelle und "kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung" bestünde. Das Verfahren wurde eingestellt.