EU-Kommission leitet Kartellverfahren gegen Pay-TV-Sender ein

Von Alexander Kirschbaum
15. Januar 2014

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren in die Wege geleitet, das Vereinbarungen zwischen europäischen Bezahlsendern und US-Filmstudios untersucht. Pay-TV-Sender, wie Sky Deutschland, dürfen Hollywood-Filme bislang nur in ihrem Heimatmarkt ausstrahlen. Eine grenzüberschreitende Ausstrahlung in mehreren europäischen Ländern ist in den Lizenzverträgen der US-Filmstudios nicht beabsichtigt.

Die EU-Kommission prüft nun, ob diese Praxis mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Da das Verfahren gerade erst am Anfang steht, müssen sich Pay-TV-Kunden noch eine Weile gedulden, bis es in der Sache zu einer Entscheidung kommt.