EU-Parlament genehmigt Richtlinie für Mindeststandards in Asylverfahren
Die Richtlinie für Mindeststandards in Asylverfahren wurde jetzt vom Innenausschuss des Europaparlaments genehmigt. Außerdem wurde eine weitere Verordnung verabschiedet, womit Polizei- und Justizdienststellen jederzeit auf die Eurodac-Datenbank mit Fingerabdrücken von Asylbewerbern zugreifen können.
Über das Verfahren müssen die Asylsuchenden laut der Neuregelung in einer ihnen verständlichen Sprache informiert werden und zudem werden die Behörden verpflichtet, dass sie über Asylanträge innerhalb von einem halben Jahr entscheiden.
Die Betroffenen dürfen auch nur in Drittstaaten abgeschoben werden, wenn ihnen dort keine Folter oder Verfolgung droht. Laut der SPD-Abgeordneten Birgit Sippel müssen Asylsuchende "Chancen auf ein faires Verfahren haben", wozu diese neue Richtlinie einen "entscheidenden Beitrag" leistet.