EU-Parlament macht Weg frei für freie Arzt- und Krankenhauswahl

Freie Behandlung im Ausland - für manche Länder bringt neue Regelung Vorteile mit sich

Von Ralph Bauer
25. Januar 2011

Das Europäische Parlament hat grünes Licht gegeben für freie Arzt- und Kassenwahl in ganz Europa. Nachdem das Votum zuvor mit dem Ministerrat abgestimmt war, müssen die Mitgliedsländer dies bis Ende 2013 in nationales Recht umgewandelt haben.

Somit können sich EU-Bürger ohne vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse ambulant in einem anderen Land behandeln lassen. Ausnahme bilden längere Klinikaufenthalte oder spezielle Behandlungen, jedoch ist eine Verweigerung auch dann die Ausnahme.

Eventuelle Mehrkosten muss der Patient selbst tragen

Allerdings muss der Patient die Mehrkosten im Vergleich zu einer Behandlung in seinem Heimatland selbst berappen. Mit der Regelung ändert sich für deutsche Patienten nur wenig, es gibt lediglich eine neu zu schaffende Stelle, die über Behandlungen im Ausland informiert. Zudem soll sie Patienten unterstützen bei Problemen mit der eigenen Krankenkasse.

Doch bestimmte EU-Länder ziehen positiven Nutzen daraus, wie zum Beispiel Großbritannien. Denn englische Patienten, die für die Behandlung einiger Krankheiten auf eine sehr lange Warteliste gesetzt werden, können sich nun schneller von deutschen Ärzten behandeln lassen.