EU-Reiserecht ist verbraucherfreundlich
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern im Reiserecht gestärkt. Geht ein Veranstalter durch Betrug insolvent, dann muss die Versicherung dennoch die Preise für bereits gebuchte Reise zurück bezahlen. Denn die Sicherungsscheine, die ein Kunde bei Buchung für den Fall einer Insolvenz erhält, müssen nach Ansicht der Richter ihre Gültigkeit behalten, selbst wenn der Veranstalter eine Insolvenz absichtlich herbeiführt.
Schließlich sei es Sinn und Zweck dieser Scheine den Reisenden vor einer Insolvenz des Veranstalters zu schützen.