EU-Urteil: Kürzel "geb." muss aus Reisepässen verschwinden

Von Dörte Rösler
6. Oktober 2014

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss das Kürzel "geb." aus deutschen Reisepässen verschwinden. Die Abkürzung reiche nicht aus, um den Geburtsnamen auch im Ausland eindeutig erkennbar zu machen. Die Regierung muss nun nachbessern und Reisepässe mit einen eigenen Feld für den Geburtsnamen versehen.

Damit ausländische Kontrolleure oder Behörden die Namen eindeutig zuordnen können, muss das Feld für den Geburtsnamen zudem in einer zweiten Sprache bezeichnet werden. Für Personalausweise gilt das Luxemburger Urteil allerdings nicht.