Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Flugpassagieren

Von Max Staender
9. Oktober 2012

In zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof Flugpassagieren Anspruch auf Entschädigung zugesprochen, sofern diese von der Fluggesellschaft nicht auf ihrem bereits gebuchten Flug mitfliegen dürfen. Laut den Richtern gilt dies beispielsweise für durchgeführte Umbuchungen auf spätere Flüge, falls es zu einem Streik gekommen ist.

Bislang können die Airlines laut EU-Recht ihren Passagieren nur in speziellen Fällen den Mitflug verweigern, wenn sie rechtzeitig mit ihrer Bordkarte am Flugsteig sind. Andernfalls ist die Fluggesellschaft zu Betreuungsleistungen sowie der Erstattung des Flugpreises verpflichtet.

Neben späteren Anschlussflügen zählen auch die Folgen eines Streiks nicht zu den Ausnahmen, die es Airlines künftig erlauben würde, Passagiere den Zutritt zum Flugzeug zu verweigern.