Fahrverbot wegen Telefonierens am Steuer

Von Dörte Rösler
15. Januar 2014

Autofahren mit Handy am Ohr kann teuer werden: 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg drohen. Wer mehrmals erwischt wird, muss sogar mit Fahrverbot rechnen. Das Oberlandesgericht Hamm hat einem notorischen Handynutzer jetzt für einen Monat den Führerschein abgenommen.

Der Fall

Der Außendienstmitarbeiter war bei einer Dienstfahrt von der Polizei angehalten worden, weil er unerlaubt telefonierte. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der 27-Jährige bereits sieben weitere Eintragungen im Verkehrszentralregister hatte: allein drei wegen Telefonierens beim Autofahren. Das Amtsgericht Lemgo verdonnerte ihn deshalb zu 80 Euro Strafe plus einem Monat Fahrverbot.

Urteil bestätigt

Gegen dieses Urteil legte der Mann Rechtsbeschwerde ein - erfolglos. Das OLG Hamm bestätigte die Ansicht der Lemgoer Richter und bescheinigte dem Fahrer eine beharrliche Pflichtverletzung, die auf mangelnde Verkehrsdisziplin hindeute. Daher sei das verhängte Fahrverbot angemessen.