Falschbehandlung bei Hexenschuss: Patient stirbt und Arzt wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Von Ingrid Neufeld
31. Juli 2013

Ein 57-jähriger Arzt hatte im Februar 2011 Bereitschaftsdienst, als er von einem Unternehmer, der auf einer Freizeitmesse in München seinen Stand hatte in dessen Hotel gerufen wurde. Der Unternehmer hatte sich beim Standabbau überhoben und deshalb einen Hexenschuss erlitten. Darum gab ihm der Arzt eine Spritze mit Morphin.

Wegen der starken Schmerzen überließ der Arzt dem Patienten ein Fetanyl-Pflaster mit dem Hinweis, dass er ihn jedoch vor einer Anwendung anrufen sollte. Der 46-jährige Unternehmer verwendete das Pflaster, woraufhin ein Hotelangestellter ihn in seinem Zimmer in nicht mehr ansprechbaren Zustand fand. Er wurde vom herbeigerufenen Notarzt reanimiert. Doch nach mehrtägigem Koma verstarb der Mann im Krankenhaus. Ein Gutachten stellte als Ursache das Fentanyl-Pflaster fest.

Wegen dieser Falschbehandlung mit den gravierenden Folgen musste sich der Arzt nun vor dem Amtsgericht München verantworten. Das Urteil: Eine Geldstrafe von 6.000 Euro wegen fahrlässiger Tötung.