Falschgeld sorgt für fristlose Kündigung

Von Carina Simoes Soares
8. Oktober 2010

Einer Klägerin, die wegen Verdachts des in Umlauf Bringens von Falschgeld am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung bekam, wurde vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm kein Recht gewährt.

Sie wurde verdächtigt, in die von ihr verwaltete Gebührenkasse der Stadt Blüten im Wert von 650 Euro geschmuggelt zu haben. Dies fiel sofort bei der nächsten Kassenprüfung auf. Der Arbeitgeber hatte aufgrund seines Verdachts, wer das Falschgeld in die Kasse gelegt hat, eine fristlose Kündigung ausgesprochen.

Auch ihr Geständnis vor Gericht, die Tat, ohne von dem Falschgeld zu wissen, begangen zu haben, verhalf der Klägerin nicht, ihre Arbeitsstelle wieder zu bekommen. Das Landesarbeitsgericht gab der Kündigung statt, weil sie als eine sogenannte Verdachtskündigung wirksam ist.

Außerdem machte sie sich insofern verdächtig, als dass die Scheine auch für Laien durchaus als Blüten erkennbar waren: Vorder- und Rückseite waren sichtbar aneinandergeklebt.