Falschparker werden zur Kasse gebeten - Bundesverkehrsministeriums erhöht die Strafen

Von Max Staender
17. Dezember 2012

Nachdem es seit über 20 Jahren keine Erhöhungen der Strafen für Parkzeit-Vergehen gab, hat das Bundesverkehrsministerium nun eine drastische Erhöhung angekündigt.

In Zukunft beträgt das Verwarngeld beim Überziehen der Höchstparkdauer um eine halbe Stunde nicht mehr fünf sondern 10 Euro. Bei der Überschreitung bis zu einer Stunde werden 15 Euro fällig, bis zu zwei Stunden 20 und bis zu drei Stunden 25 Euro.

Das Ministerium hat die Verdoppelung der Strafen damit begründet, dass das Verwarngeld des öfteren in keinem Verhältnis zu der eigentlichen Parkgebühr steht, weshalb viele Falschparker bewusst auf das Ziehen eines Parkscheins verzichten und das niedrige Verwarngeld in Kauf nehmen.