Familienheimfahrt lässt sich auch steuerlich absetzen, wenn die Firma zahlt
Die Zweitwohnung am Arbeitsplatz ist praktisch. Am Wochenende möchte man jedoch die Familie sehen - und das Finanzamt erlaubt, dass man diese Fahrtkosten von der Steuer absetzt. Einmal wöchentlich können Steuerzahler eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt das auch, wenn der Arbeitgeber die Fahrten bezuschusst.
Im konkreten Fall hatte ein Bahnmitarbeiter insgesamt 5200 Euro vom Fiskus zurückverlangt. Die Finanzbeamten wollten aber nur diejenigen Fahrten anerkennen, bei denen der Mann seinen eigenen Wagen benutzt hatte. Da er für die Bahnfahrten nicht bezahlen musste, könne er diese Kosten auch nicht geltend machen. Die Richter sahen das anders. Sie entschieden, dass die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel gilt.
Allerdings: Freifahrten oder steuerfreie Vergütungen der Reisekosten müssen angerechnet werden. Dem Bahnmitarbeiter steht also nicht die ganze Entfernungspauschale zu. Wie viel abgezogen wird, soll ein anderes Gericht klären.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Steuervorteil-gilt-auch-wenn-Arbeitgeber-zahlt-article10926326.html Abgerufen am 4. Juli 2013