Fenster müssen raus - Wer trägt die Kosten?

Von Marion Selzer
7. Dezember 2012

In unregelmäßigen Abständen müssen die Fenster von Wohnungen ausgetauscht werden. Fraglich ist dann, wer die Kosten in einer Mietswohnung übernehmen muss. Das richtet sich danach, aus welchem Grund die Fenster gewechselt werden.

Handelt es sich dabei um eine Instandsetzung muss der Vermieter die Kosten alleine tragen, handelt es sich dagegen um eine Modernisierungsmaßnahme kann der Mieter beteiligt werden. Um eine Instandsetzung handelt es sich immer dann, wenn die Fenster undicht, alt und daher ihre Funktion nicht mehr vollständig erfüllen können.

Anders dagegen, wenn die Fenster zwar in Ordnung sind, aber durch qualitativ bessere Scheiben ausgetauscht werden. Beteiligt werden kann der Mieter dann aber nur, wenn der Austausch der Scheiben zu einer dauerhaften Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung führt.