Feuerwerksverbot in einigen deutschen Städten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. Dezember 2010

Nicht nur für Hände und Ohren übereifriger Feiernder können Feuerwerkskörper zur Gefahr werden, sondern auch für historische Gebäude. Das Zünden von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern ist seit dem Jahr 2009 bundesweit verboten. In einigen Städten und Kommunen gibt es zudem sehr strenge Sicherheitsvorschriften bis hin zu einem absoluten Böllerverbot in der Altstadt.

In Thüringen ist in den Kommunen Mühlhausen, Bad Langensalza und Rudolstadt das Böllern streng untersagt. Auch der Domplatz in Bamberg bleibt aufgrund der historischen Bausubstanz trotz Party feuerwerksfrei. In Städten wie Lübeck ist mit der Sprengstoffverordnung durch die vielen Reetdachhäuser praktisch nichts zu machen. Im südhessischen Bensheim sowie in Tübingen dürfen Raketen ebenfalls nicht mitfeiern.