Finanziertes Warten auf den Master - Hartz IV nach dem Bachelor

Von Max Staender
18. Mai 2012

In Deutschland erhalten Studenten ohne Einkommen Bafög, solange sie studieren. Wenn mit dem Bachelor der erste Abschluss in der Tasche ist, man aber auf den Masterstudiengang warten muss, zahlt der Staat sogar Hartz IV. Dasselbe gilt übrigens auch für die Wartezeit auf ein Referendariatsplatz, wie es bei Jura- oder Lehramts-Absolventen der Fall ist.

Wichtig für den Anspruch auf Hartz VI ist allerdings, dass man sich bereits vor dem Abschluss arbeitslos meldet, wenn man nicht sicher weiß, ob man direkt die Zulassung für einen Masterstudiengang erhält. Genau wie die "normalen" Hartz VI-Empfänger müssen sich die "Noch-Studenten" dann auch um einen Arbeitsplatz kümmern und an den entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsamtes teilnehmen, selbst wenn dieser Job bis zur Wiederaufnahme des Studiums befristet ist.