Fluglärm nicht akzeptabel
Schlechte Karten für Kurkliniken mit Fluglärm: Das Landgericht Paderborn gab einem Kurgast Recht, der nach der ersten Nacht abreiste.
Wie die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau berichtet, hatte die Klinik sich in ihrem Prospekt als einen "friedlichen, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührten Bereich" beschrieben. Was sie verschwieg: Sie liegt in der Einflugschneise eines Flughafens (Aktenzeichen 5 S 110/02).