Frau klagt gegen Bergbauunternehmen wegen psychischer Leiden - Antrag auf Schmerzensgeld abgelehnt
Das Haus einer Frau in Schmelz-Hüttersdorf im Saarland steht direkt neben einem Bergbaugebiet. Jahrelang wurde dort Kohle abgebaut was die Klägerin mit Schlafstörungen und Angstzuständen bereut, das sagte sie zumindest vor Gericht. Da ihr jedoch jegliche Beweise fehlten, die dem Bergbauunternehmen zu Lasten gelegt werden könnten, wieß das Gericht ihren Antrag auf Schmerzensgeld ab.
Die Ruhrkohle AG habe den Kohleabbau zu schnell vollzogen, so die Frau, die wegen der Erderschütterungen, die durch die Arbeiten öfters vorkamen, kaum noch ein Auge zukriegen kann und ständig Angst hat, dass es zu neuen Beben kommen könnte, die ihr Haus erschüttern. Ihre Klage auf 4.000 Euro Schmerzensgeld von dem Unternehmen konnten die Richter jedoch nicht genehmigen, da sie keine Beweise vorführen konnte, die auf einen Vorschriftenverstoß beim Kohleabbau seitens der Ruhrkohle AG hinweisen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Anspruch-auf-Schmerzensgeld-article1120301.html Abgerufen am 23. Juli 2010