Fristen für die Steuererklärung - welche Termine sind zu beachten?

Von Dörte Rösler
12. Mai 2014

Es ist jedes Jahr dasselbe: am 31. Mai endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Dieser Stichtag ist aber längst nicht für alle Steuerpflichtigen verbindlich. Wer muss sich beeilen - und wann kann man sich länger Zeit lassen?

Die Daten

Für leichte Entspannung sorgt bereits der aktuelle Kalender. Da der 31. Mai dieses Jahr auf einen Samstag fällt, müssen die Unterlagen erst am 2. Juni im Finanzamt sein. Gestresste haben also noch das ganze Wochenende Zeit, ihre Formulare auszufüllen. Wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater die Papiere erstellt, reicht die Frist sogar bis zum 31. Dezember.

Generelle Pflicht ist die Steuererklärung für Selbständige und Freiberufler. Auch Rentner, die mehr als den Grundfreibetrag von 8.130 Euro pro Person bekommen, müssen ihre Einnahmen und Ausgaben beim Fiskus melden.

Bei Arbeitnehmern entscheidet dagegen der Einzelfall: Wer Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro monatlich hat, muss diese offenlegen. Das Gleiche gilt für einmalige Abfindungen oder Vergütungen. Außerdem will das Finanzamt eine Steuererklärung sehen, wenn auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingetragen sind.

Abgabetermin verpasst?

Sollte die Steuererklärung zur Abgabefrist nicht fertig werden, kann man mit einem formlosen Brief eine "stillschweigende Fristverlängerung" beantragen.

Wichtig: einen konkreten Termin nennen, bis zu dem die Unterlagen vorliegen. Wer die Frist kommentarlos verstreichen lässt, riskiert unangenehme Konsequenzen. Zunächst gibt es nur eine Mahnung, hartnäckige Trödler müssen jedoch Zuschläge und Zwangsgelder zahlen.

Die Höhe kann das Finanzamt nach eigenem Ermessen festlegen. Das gilt auch für die Steuerforderung, wenn die Unterlagen gar nicht beim Finanzamt eintreffen.