Führerscheinentzug bei Herzinsuffizienz, denn ein Herzanfall kann andere gefährden
Nach einem Urteil (Aktenzeichen 3 K 518/01) vom Verwaltungsgericht Neustadt/ Weinstraße ist auf Grund von einer schweren Herzerkrankung der Entzug vom Führerschein gerechtfertigt.
Denn nach Ansicht der Richter können durch einen Herzanfall andere Verkehrsteilnehmer stark gefährdet werden.