Für bestimmte Medikamente braucht man eine Reisebescheinigung

Von Frank Hertel
17. Juni 2011

Privatdozent Thomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin (CRM) weist darauf hin, dass viele Patienten eine Reisbescheinigung beantragen müssen, wenn sie bestimmte Medikamente mit ins Ausland nehmen wollen.

Die Reisebescheinigung weist nach, dass es sich um persönlich genutztes medizinisches Material handelt. Vor allem Länder des arabischen Raums seien in dieser Hinsicht sehr streng. Besonders problematisch würde es bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. Hier sei es im Schengenraum nur mit Reisebescheinigung möglich, außerhalb des Schengenraums müsse der Patient bei der jeweiligen Landesbotschaft nachfragen, rät Jelinek.

Außerdem empfiehlt er Reisenden, ihre Medikamente immer in doppelter Menge zu gleichen Teilen auf Handgepäck und Koffer zu verteilen, damit im Fall eines Gepäckverlustes die ausreichende Medikation weitergehen könne.