Für die Menschenwürde: Die Zustände in Pflegeheimen auf dem Prüfstand

Seit November liegt die Verfassungsbeschwerde des VdK über Pflegeheime in Karlsruhe und wird nun eingehend geprüft

Von Cornelia Scherpe
15. April 2015

Immer wieder wird in diversen Medien darüber berichtet, wie schlecht es um die Pflege in deutschen Heimen steht. Alte Menschen fürchten sich vor dem Tag, an dem sie selbst ins Pflegeheim müssen, denn die Zustände sind teilweise katastrophal.

Wer "schwierig" ist, wird mit Betäubungsmitteln oder Antidepressiva still gehalten, manche bekommen Katheter gelegt, da Pflegekräfte die Zeit für die Begleitung zur Toilette nicht investieren wollen. Andere Senioren erhalten das Essen am Bett, damit der Gang zum Essenssaal gespart wird und nicht selten werden Fälle von körperlicher Gewalt bekannt, wenn ein Pflegebedürftiger nicht tun möchte, was er soll.

Die offizielle Verfassungsbeschwerde des VdK

Die Zustände sind nicht nur bedenklich, sondern verletzten nachweislich die Menschenwürde, so argumentieren die Menschen, die an der Situation unserer Senioren etwas ändern wollen. Den bisher größten Schritt unternahm in diesem Zusammenhang der Sozialverband VdK. Er reichte im April 2014 eine offizielle Verfassungsbeschwerde ein.

Nach der ersten Bearbeitung liegt die Beschwerde seit November in Karlsruhe und wird eingehend geprüft. Insgesamt wurde ein Bericht über 112 Seiten eingereicht, der detailliert beschreibt, was die alten Damen und Herren in Heimen ertragen müssen. Dabei wird klar Körperverletzung und Eingriff in die Persönlichkeitsrechte angesprochen.

Öffentliche Beachtung der Zustände ist ein erster Schritt

Der Sozialverband möchte durchsetzen, dass das Recht auf Menschenwürde, und dieses Recht steht jedem nach dem Grundgesetz zu, richtig beachtet wird. Wie das Verfahren ausgehen wird, bleibt zwar vorerst offen, doch bereits die Tatsache, dass die Öffentlichkeit nun mehr auf die Zustände in Heimen achtet, ist ein erster Schritt.

Warum das Einreichen und erste Bearbeiten der Klage so lange dauerte, liegt an einem Umweg, den der Sozialverband gehen musste. In Deutschland gilt die Regel, dass ein Gericht Einzelfälle prüft und man daher nicht Pflegeheime an sich anklagen darf. Man griff daher zu einem Trick: es klagten sieben Personen; quasi in einer Stellvertreterposition.