Für Justizirrtum soll das Opfer für entlastende Gutachten 13.000 Euro bezahlen
Eine Frau konnte mit Hilfe von privaten Gutachtern ihre Unschuld bei Gericht beweisen, nachdem sie zweieinhalb Jahre im Gefängnis als schwere Brandstifterin, Versicherungsbetrügerin und sogar Mörderin verbracht hatte. Doch jetzt nach erfolgten Freispruch soll die Frau die teuren privaten Gutachten selber bezahlen, weil bei der letzten Verhandlung der Richter den Freispruch nicht mit den Worten "Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse." geschlossen hatte.
Doch was war eigentlich geschehen? Die 50-jährige Frau lebte mit ihrem Freund und ihrem alten Vater zusammen in einem Haus, das sie angeblich wegen der Versicherungssumme in Brand gesetzt haben soll. Bei den Ermittlungen durch das zuständige Landeskriminalamtes wurde aber ein falsches Brandgutachten erstellt, so dass die Frau schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Daraufhin hatte die Frau sich um neue, privat in Auftrag gegebene, Gutachten bemüht, die schließlich die eigentliche Brandursache, eine glimmende Zigarette des Vaters, herausfanden. Schließlich kam es zur erneuten Verhandlung mit dem Freispruch, aber auf den Kosten in Höhe von gut 13.000 Euro für das Gutachten blieb die Frau sitzen.