GE-IL ins Gefängnis - Polizei findet Flüchtigen

Von Ingo Krüger
10. Februar 2011

Nummernschilder verleiten Wagenbesitzer gerne zu Wortspielereien. Individuelle Kennzeichen am eigenen Gefährt stehen auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. Initialen, Schnapszahlen oder der Lieblings-Fußballverein - Nummernschilder sind für viele Autofahrer mehr als die von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte Registrierungsnummer.

Die Kombination GE-IL endete für einen 36-jährigen Gelsenkirchener jetzt mit einem Gefängnisaufenthalt. Doch das Wort "Geil" war nicht der Grund für die Haftstrafe, sondern lediglich der Anlass, denn aufgrund des Nummernschildes hielten Polizisten den Mann an. Dabei stellten sie fest, dass der 36-Jährige wegen diverser Rauschgiftvergehen zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Gelsenkirchener hatte noch eine zweimonatige Gefängnisstrafe zu verbüßen.

Die Ordnungshüter bewiesen Humor und gaben dem Verhafteten den Tipp, nach Absitzen der Haftstrafe den Wagen abzumelden oder nach Lindau am Bodensee umzuziehen. Dort könne er sich anschließend das Nummernschild LI-EB sichern.