Generalsekretär der FDP wegen Fahrerflucht angeklagt

Von Marion Selzer
23. Dezember 2011

Patrick Döring, der neue Generalsekretär der FDP, soll im November diesen Jahres Fahrerflucht begangen und dabei einen Sachschaden verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft aus Hannover hat diesbezügliche Ermittlungen bereits aufgenommen. Nicht ausgeschlossen, dass Döring damit eine Straftat begangen hat.

Denn bei Schäden ab einem Wert von 50 Euro erfüllt ein flüchtiger Fahrer den Tatbestand eines Gesetzes des deutschen Strafgesetzbuchs. Darunter handelt es sich lediglich um einen Bagatellschaden muss derjenige, der Fahrerflucht begeht und dennoch erwischt wird, bloß mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen.

Es wird daher empfohlen auch dann, wenn der Geschädigte nicht an der Unfallstelle anzutreffen ist, zum Beispiel dann, wenn man ein geparktes Auto beschädigt, nicht nur die Kontaktdaten an der Windschutzscheibe zu befestigen, sondern besser die Polizei zu benachrichtigen.