Gericht entscheidet: Ein erigierter Penis ist keine Pornografie
Pornografie ist in Deutschland verboten. Ein erigierter Penis wird nach dem neusten Entscheid des Berliner Kammergerichts jedoch nicht dazu gezählt.
Der Verleger von zwei Kalendern aus dem Jahre 2004 wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt, es handele sich beim Verkauf der Kalender um die Verbreitung pornografischer Schriften, was gesetzlich verboten ist.
Dem Richter nach sei der Kalender für Homosexuelle jedoch nicht reißerisch und würde die Männer nicht zum Sex-Objekt degradieren. Darum wird die Anklage fallen gelassen.