Gericht entscheidet "Segeln auf eigene Gefahr" - kein Schmerzensgeld für Unfälle auf Segelschiffen

Von Cornelia Scherpe
22. Juni 2010

In einem Fall hatte eine Touristin auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie bei einer Reise in die Südsee einen Unfall an Bord eines Segelschiffes hatte. Die Frau hatte sich einen Sprunggelenkbruch zugezogen, als sie an Bord rückwärts gelaufen war und durch eine offene Luke fiel. Der Fall brachte sie ins Krankenhaus und zog einigen finanziellen Aufwand nach sich.

Das Geld bekommt die Frau jedoch nicht zurück. Das entschied das Gericht mit der Begründung, die Fahrt auf einem solchen Schiff sei "per se gefährlich". Die Frau blieb auf den Kosten sitzen. Sich auf einem Schiff rückwärts zu bewegen, sei fahrlässig, da man damit rechnen muss, dass diverse Hindernisse auf dem Fahrzeug vorhanden sind.

Das gerichtliche Urteil gilt nun für alle Touristen. Sie sollten dabei während der Reise auf einem Segelschiff darauf achten, wohin sie treten, um Verletzungen und eine leere Brieftasche zu vermeiden.