Gericht erteilt einer Frau in Deutschland Fahrerlaubnis obwohl ihr Führerschein gefälscht ist

Von Melanie Ruch
16. Juni 2011

Im Jahr 2008 ließ sich eine Frau mit Hilfe eines Vermittlers von den philippinischen Behörden einen Führerschein ausstellen und das obwohl sie nicht einmal eine Fahrprüfung abgelegt hatte. Etwa zwei Wochen darauf belog die dreiste Frau die ungarischen Behörden, indem sie vorgab einen Wohnsitz in Ungarn zu besitzen, damit man ihr einen Führerschein ausstellt, der auch in Europa gültig ist. Die Beamten bemerkten dabei allerdings nicht, dass die Fahrerlaubnis der Frau eine Fälschung war und stellten ihr einen neuen Führerschein aus. In Deutschland kam die Frau mit ihrer Fälschung allerdings nicht so leicht an den Polizeibeamten vorbei und erhielt prompt ein Fahrverbot.

Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern jedoch entschied zu Gunsten der Frau, da die deutschen Behörden die Fahrerlaubnis so lange anzuerkennen haben bis sie von ungarischer Seite rückgängig gemacht wird. Und so ist es rechtens, dass eine Frau weiterhin auf Deutschlands Straßen Autofahren darf, obwohl sie nicht eine Fahrstunde absolviert hat.