Gericht lehnt 1.500 Euro Hundesteuer für Bullterrier ab

Von Ingo Krüger
26. Februar 2014

1500 Euro Hundesteuer im Jahr sind zu viel, selbst für einen Kampfhund wie den Staffordshire-Bullterrier. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Trier (Az.: 2 K 637/13.TR).

Die Summe, so die Richter, sei viel zu hoch. Sie übersteige den "anzunehmenden jährlichen Aufwand für die Hundehaltung deutlich". Da die Ortsgemeinde Schüller im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz für andere Hunderassen lediglich 60 Euro verlange, komme der Betrag einem Haltungsverbot gleich.

Die Summe, teilte das Gericht mit, liege zudem deutlich über dem Bundesdurchschnitt für Kampfhunde von 900 bis 1000 Euro. Eine Ortsgemeinde besitze gar nicht die Befugnis, ein solches Verbot auszusprechen, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist allerdings noch möglich.