Gericht: Passagiere auf Luxusdampfer müssen mit Motorenlärm leben

Von Ingo Krüger
2. August 2012

Wer eine Kreuzfahrt auf einem Luxusdampfer macht, muss meist eine Menge Geld bezahlen. Doch auch wer eine edle Premium-Suite bucht, muss mit Motorengeräuschen leben. Ein Grund für die Reduzierung des Reisepreises ist dieser Lärm erst dann, wenn er das übliche Maß überschreitet. Dies urteilte jetzt das Landgericht Rostock (Az 9 O 147/10). Es sei dabei unerheblich, so die Richter, ob die Schiffsmotoren den Krach verursacht hätten oder etwa die Klimaanlage oder die Lüftung.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das eine besonders teure Suite gebucht hatte und sich durch den Lärm des Lufteinzuges zum Betreiben der Lüftungsanlagen gestört fühlte. Da die Geräusche jedoch nicht übermäßig laut gewesen seien, teilte das Gericht in seiner Urteilsbegründung mit, müssten die Passagiere dies akzeptieren. Außerdem habe der Reiseveranstalter über die Motorengeräusche informiert. Dies müsse auch hinnehmen, wer eine Premium-Suite gebucht habe.