Gericht spricht französischen Nacktwanderer frei - Exhibitionismus nicht nachweisbar
Ein 52-jähriger FKK-Anhänger wurde nun von einem Gericht in der südwestfranzösischen Stadt Périgueux freigesprochen, da man ihm die "Absicht" des Exhibitionismus nicht nachweisen könne. Eigenen Aussagen zufolge steht der Pädagoge am liebsten "in Harmonie mit der Natur" und hat für seine Wanderungen ohne Bekleidung immer "sehr isolierte Orte" gewählt.
Während eines Nacktspaziergangs durch einen Wald im Département Dordogne im Südwesten Frankreichs im vergangenen Februar hat sich der Mann schließlich verletzt, als eine Spaziergängerin näher kam und er sich in dichtem Gebüsch versteckte.
Die Frau bemerkte ihn schließlich und erstattete kurzerhand Anzeige, womit sie jedoch keinen Erfolg hatte, da das Gericht Exhibitionismus von Freikörperkultur trennte und der 52-Jährige die Freikörperkultur schließlich mit "Vorsicht" ausübte.