Gerichtsbeschluss bestraft Versandhändler, der Kunden am Telefon Waren unterjubelt

Das Gericht entscheidet zugunsten von Kunden, die von Versandhändlern am Telefon reingelegt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. Juni 2010

Nicht selten kommt es vor, dass Leute von Versandhändlern angerufen werden, um so ihre Produkte zu vertreiben. An sich ist das auch nicht verboten, aber jetzt landete ein Fall vor Gericht, bei dem ein Händler seine Telefonkunden innerhalb eines gerade mal eineinhalb minütigen Gesprächs angeblich zum Kauf gebracht hat und den Leuten seine Waren inklusive Rechnung zustellte.

Der Fall

Ein Kunde klagte gegen den BTN Versandhandel, der ihm nach einem angeblichen Verkaufsgespräch am Telefon eine Medaille aus seinem Sortiment zukommen ließ, mit der Aufforderung die beiliegende Rechnung zu begleichen. Der überrumpelte Kunde gab im Prozess an, sich nicht an das Verkaufsgespräch zu erinnern und keine Verkaufszusage erteilt zu haben.

Das Gericht entschied sich zu Gunsten des Klagenden, da es in einem Telefongespräch von knapp 90 Sekunden kaum möglich sei, die Zusage eines Kunden zum Kauf der Waren zu bekommen und ihm gleichzeitig innerhalb dieser Zeit alle Bedingungen für den Kauf zu erklären.

Keine Verpflichtung

Oft folgen nach solchen Telefonaten Warenlieferungen, obwohl der Kunde dem nicht zugestimmt hat, da die Händler darauf hoffen, dass die Leute die Rechnungen ohne weiteres bezahlen, weil sie sich möglichen Ärger ersparen wollen. Ist dies der Fall, kann sich also der Warenempfänger nicht daran erinnern dem Versand zugestimmt zu haben, besteht für ihn keinerlei Verpflichtung die Rechnung zu zahlen.