Gerichtsentscheid in Braunschweig: doch keine GEZ-Gebühren auf PCs

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. Dezember 2009

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: für einen Computer, der über einen Internetanschluss verfügt, dürfen keine Rundfunkgebühren kassiert werden.

Der Klage einer Frau aus dem Kreis Goslar gegen den NDR wurde stattgegeben. Der NDR hatte Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC gefordert. Die Begründung des Verwaltungsgerichts: die Radioprogramme, die der NDR im Internet zur Verfügung stellt, können nicht unbegrenzt viele Nutzern hören. Somit stellt der NDR im Internet 'keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung', die Gebühr sei nicht zulässig. Der NDR kann jedoch noch in Berufung gehen.

Bislang gibt es verschiedene Urteile zu dem Thema, die Verwaltungsgerichte Ansbach und Würzburg beurteilen die PC-Gebühr als legitim, die Gerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster nicht.